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Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel „Nemetschek Stamp Challenge“

§ 1 Gewinnspiel

 

Das Gewinnspiel wird von der Nemetschek SE, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München (nachfolgend einheitlich "Nemetschek") durchgeführt.

 

§ 2 Teilnahme

 

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

(2) Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.

 

(3) Teilnahmeberechtigt ist nur derjenige, der die Digital Construction Week 2022 (DCW) besucht und die unter §4 genannten Voraussetzungen erfüllt.

 

§ 3 Gewinn

 

(1) Im Rahmen des Gewinnspieles verlost Nemetschek eine Oculus Quest 2 (VR Brille).

 

(2) Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

 

(3) Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Stamp Challenge an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

 

(4) Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinnes ist ausgeschlossen.

 

(5) Sofern Umstände eintreten, die Nemetschek nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.

 

§ 4 Teilnahme

 

(1) Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 18.05.2022 bis zum 19.05.2022 statt. Die Teilnahme ist nur innerhalb dieses Teilnahmezeitraums möglich.

 

(2) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online. Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen alle Stempel der teilnehmenden Marken/Unternehmen der Nemetschek im Flyer der DCW gesammelt werden, ein Foto davon geschossen werden, es auf Instagram hochgeladen, mit #NGroupStampChallenge teilen und @nemetschekgroup vertaggen.

Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

 

(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Abwicklung des Gewinnspiels des Teilnehmers (Vor- und Nachnahme, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse etc.) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

 

§ 5 Ausschluss vom Gewinnspiel

 

(1) Mitarbeiter von Nemetschek oder deren Muttergesellschaften und deren verbundener Unternehmen sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
 

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Nemetschek das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

 

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation des Gewinnspiels Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

 

(4) Ausgeschlossen ist auch, wer falsche oder irreführende Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie unwahre Angaben zu seiner Person macht.

 

§ 6 Durchführung und Abwicklung

 

(1) Unter allen Teilnehmern, die bis zum Einsendeschluss die Voraussetzungen des § 4 erfüllt haben, entscheidet das Los. Es wird ein Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich.

 

(2) Der Gewinner wird von Nemetschek innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Gewinnspiels per Direktnachricht über Instagram benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung.

 

(3) Meldet sich der Gewinner nicht binnen vier Wochen nach Versenden der Gewinnbenachrichtigung Instagram Nachricht, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos und es wird ein neuer Gewinner per Los ermittelt.

 

(4) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Verantwortung, in dem Machtbereich oder in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann
 

(5) Der im Rahmen des Gewinnspiels zu gewinnende Preis wird dem Gewinner per Post an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung.

 

(6) Die Lieferung per Post erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von Nemetschek.

 

(7) Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden.

 

§ 7 Gewährleistung und Haftung

 

(1) Nemetschek haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel des Gewinns sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche durch die Verwendung des Gewinns entstehen können.

 

(2) Nemetschek haftet nicht für die Verfügbarkeit der Instagram-Internetseite sowie ihrer eigenen Instagram-Internetseite. Nemetschek haftet auch nicht für etwaige Übertragungsfehler.

 

§ 8 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

 

Nemetschek behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen, zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern. Von dieser Möglichkeit macht Nemetschek insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software und Hardware) oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann Nemetschek von diesem Teilnehmer Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

 

§ 9 Datenschutz und Einwilligung

 

(1) Für die Zusendung des Gewinns ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig.

 

(2) Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von Nemetschek zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels genutzt (Art. 6 I 1b) DSGVO).

 

(3) Nemetschek ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die Daten des Gewinners an Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Durchführung, z.B. die Auslieferung des Gewinns, zu ermöglichen. Im Übrigen werden die Daten nicht an am Gewinnspiel unbeteiligte Dritte weitergegeben.

 

(4) Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf des Gewinnspiels bzw. Abwicklung des Gewinns gelöscht, sofern keine anderweitigen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

(5) Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines vollständigen Namens sowie Name der angegebenen Firma auf dem Instagram-Kanal von Nemetschek einverstanden. Die öffentliche Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf veranlasst den Rücktritt von der Teilnahme am Gewinnspiel. Der Widerruf ist schriftlich an mediarelations@nemetschek.com zu richten.

 

(6) Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten verlangen und/oder der Speicherung und/oder Nutzung seiner Daten mit Wirkung für die Zukunft widersprechen und die Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangen.

 

(7) Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist:

 

Nemetschek SE

Konrad-Zuse-Platz 1

81829 München

 

Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen ist:

 

Intersoft consulting services AG

Marsstraße 37

D-80335 München

Erreichbarkeit per E-Mail über: datenschutz@nemetschek.com

 

§ 10 Sonstiges

 

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 

(2) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

(3) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Gewinnspiel der Gerichtsstand München, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

 

(4) Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, nichtige oder unwirksame Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Bedingungen Ergänzungsbedürftige Lücken zeigen.