Directors' Dealings

Mit Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. Juli 2002 müssen gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Nemetschek AG den Erwerb und die Veräußerung von Nemetschek Aktien sowie von anderen Wertpapieren und Rechten melden, die einen Bezug zur Nemetschek Aktie haben (z. B. Optionsscheine auf die Nemetschek Aktie). Meldepflichtig sind ferner entsprechende Wertpapiergeschäfte der Ehepartner, der eingetragenen Lebenspartner sowie von Verwandten ersten Grades.

Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15 a WpHG

Professor Georg Nemetschek, Aufsichtsrat der Nemetschek AG, Konrad-Zuse-Platz 1,
81829 München, hat am 17.09.2007 Stück 3.100 Aktien (ISIN DE0006452907) der Nemetschek AG zum Kurs von € 23,60, also für insgesamt € 73.160,-- gekauft.

 

AKTIE (XETRA)

GESCHÄFTSBERICHT

Geschäftsbericht 07

Eines der erfolgreichsten Jahre der Nemetschek AG. Der aktuelle Bericht zum Download:
Geschäftsbericht 2007 (vom 27.03.2008) 2,2 MB | >> PDF