Aktienrückkauf 2007/2008

Nemetschek Aktiengesellschaft

Nemetschek Aktiengesellschaft, München
ISIN DE0006452907
WKN 645290

Bekanntmachung entsprechend Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003

Der Vorstand der Nemetschek Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, im Zeitraum vom 15. August 2007 bis spätestens zum 15. Februar 2008 bis zu 81.360 eigene Aktien der Gesellschaft im Rahmen des nachfolgend dargestellten Aktienrückkaufprogramms zu erwerben. Der Vorstand macht dabei von der am 23. Mai 2007 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG beschlossenen Ermächtigung der Hauptversammlung Gebrauch.

Der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis für eine Nemetschek Aktie darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der letzten fünf Börsentage vor der Verpflichtung zum Erwerb im elektronischen Handel (Xetra – oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) um nicht mehr als 10% übersteigen oder unterschreiten. Die Aktien werden ausschließlich über die Börse im Xetra-Handel zurückgekauft.

Die zurückgekauften Aktien sollen als Akquisitionswährung zum Erwerb von 10.170 Aktien an der SCIA GROUP INTERNATIONAL nv, Belgien, verwendet werden.

Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen. Die Gesellschaft hat das den Aktienrückkauf durchführende Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23. Dezember 2003) – (nachfolgend „EG-Verordnung“) und die in dem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut ferner angewiesen, ihr die Informationen gemäß EG-Verordnung für alle Transaktionen zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen trifft das Kreditinstitut die jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.

Die Gesellschaft darf an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem regulierten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zurückkaufen; dieser Aktienumsatz ist aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor der Veröffentlichung des Programms abzuleiten und für die genehmigte Dauer des Programms festzulegen. Die Gesellschaft darf daher nicht mehr als 3.091 Aktien je Handelstag im Wege des Rückkaufprogramms erwerben.

Die Gesellschaft wird die Aktien nicht zu einem Kurs erwerben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegt.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt werden.

München, den 08. August 2007

Der Vorstand

Gesamtüberblick Aktienrückkauf

DatumAnzahl AktienDurchschnitts-
preis in €
Gekauftes
Volumen in €
15.-17.08.2007 9.27322,75210.996,91
21.-24.08.200710.45024,80259.108,78
28.-31.08.20079.38325,63240.831,83
05.-07.09.20077.36526,29193.506,51
10.-14.09.200712.36425,44314.585,11
17.-21.09.200715.45523,73366.691,24
24.-28.09.200713.97923,10322.951,24
Gesamt81.36024,341.980.633,98

Laut Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2007 ist der Vorstand bis zum 22. November 2008 wie folgt ermächtigt:

  • einmalig oder mehrmals bis zu 962.000 eigene Aktien der Gesellschaft, das sind knapp 10% des derzeitigen Grundkapitals, ganz oder in Teilbeträgen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
    Diese Ermächtigung tritt an die Stelle der von der Hauptversammlung der Nemetschek Aktiengesellschaft am 23. Mai 2006 zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die hiermit aufgehoben wird.

  • eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Dritten als Gegenleistung anzubieten für den Erwerb von Unternehmen, Unter-nehmensbeteiligungen oder Teilen von Unternehmen.

  • eigene Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zur Erfüllung der Aktienbezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan zu verwenden.

  • eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Der Vorstand hat aufgrund dieser Ermächtigung im Geschäftsjahr 2007 vorübergehend insgesamt 81.360 Aktien der Nemetschek Aktiengesellschaft erworben.

Mit Eintragung im Aktienregister zum 5. Oktober 2007 der SCIA International NV, Herk-de-Stad, Belgien, erwarb die Nemetschek Aktiengesellschaft über einen Aktientausch die restlichen 21,16 % der Anteile an der SCIA Gruppe, wodurch sich der Anteil auf 100 % erhöhte. Als Akquisitionswährung dienten 81.360 eigene Aktien, die bis zum 28. September 2007 zu einem Gesamtpreis von TEUR 1.981 (zzgl. Anschaffungsnebenkosten) vom Markt zurückgekauft wurden.

 

GESCHÄFTSBERICHT

Geschäftsbericht 07

Eines der erfolgreichsten Jahre der Nemetschek AG. Der aktuelle Bericht zum Download:
Geschäftsbericht 2007 (vom 27.03.2008) 2,2 MB | >> PDF

 

IR-SERVICE

Aktuelle Informationen für Investoren

Mit dem IR-Service erhalten Sie die aktuellsten Informationen der Nemetschek AG bequem per E-Mail. mehr...